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Die Arbeitskosten für fast alle Renovierungsarbeiten an Haus und Hof können Privatkunden von der Steuer absetzen. Pro Haushalt können Sie ab dem 1. Januar 2009 bis zu 1.200 Euro im Jahr von Ihrer Steuerschuld abziehen.

Wichtig: Absetzbar sind nur die Lohnkosten, nicht das Material und die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden (es ist ein Überweisungsbeleg vorzuzeigen). Des Weiteren muss auf der Rechnung der Lohnkostenanteil separat ausgewiesen sein.